ZVO Recyclinghöfe vom 02.10. ab 12 Uhr und am 03.10.2024 ganztägig geschlossen

Wir möchten darüber informieren, dass alle unsere Recyclinghöfe vom Mittwoch, den 2. Oktober ab 12 Uhr und Donnerstag, den 3. Oktober, ganztägig in Bad Schwartau, Neuratjensdorf und Neustadt i.H. geschlossen sind. Ab dem 4. Oktober sind die Recyclinghöfe wieder geöffnet. Der Recyclinghof in Neustadt i.H. hat am 4. Oktober eine verkürzte Öffnungszeit und ist ab 16 Uhr geschlossen.

Hinweis zur Zählerablesung

Die Firma co.met GmbH hat im Auftrag des Zweckverbands Ostholstein E-Mails zur Zählerablesung versendet. Der E-Mail-Absender lautet Zweckverband Ostholstein mit der folgenden E-Mail-Adresse: zaehler@ablesen.de. Diese E-Mail-Adresse ist somit als vertrauenswürdig einzustufen.

Sie möchten uns Ihre Zählerstände mitteilen? Schicken Sie uns bis zum 30.09.2024 die ausgefüllte Ablesekarte zurück oder melden Sie sich per Telefon. Natürlich können Sie uns auch Ihre Zählerstände ganz einfach online mitteilen: https://www.ablesen.de/ostholstein/ (Hinweis: Beim Anklicken des Links verlassen Sie die Seite des ZVO.).

Die Kundennummer 7xxxxxx dient lediglich der Erfassung Ihrer Zählerstände. Ihre bekannte Kundennummer 8xxxxxx und/oder 6xxxxxx bleibt bestehen.

Dezember-Soforthilfe Gas

von Nicole Harkämper

Informationen zur Dezember-Soforthilfe Gas

Die aktuelle Gaspreiskrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekund*innen. Um diese Belastungen etwas zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen.

Um die Haushalte und vor allem kleinere Gewerbekund*innen kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022, spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die Höhe der Soforthilfe berücksichtigt auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende: Sie entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreis.

Als unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekund*innen) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe. Wenn Sie einen Lastschrifteinzug vereinbart haben, wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag oder Barzahlung, müssen Sie die Zahlungen für Dezember 2022 nicht leisten. In Ihrer Jahresabrechnung wird dann der Erstattungsbetrag mit der vorläufigen Entlastung verrechnet. Es geht Ihnen kein Geld verloren.

Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen (RLM-Kund*innen mit Leistungsmessung). Unabhängig vom Verbrauch werden zudem gezielt größere Verbraucher entlastet wie die Wohnungswirtschaft und beispielsweise Pflege- und Rehabilitations-einrichtungen sowie Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

Bei allen Kund*innen, die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

In dieser Übersicht haben wir detailliert zusammengestellt, was Sie als Kund*in für die Dezember-Soforthilfe tun müssen und erläutern genau, wer Anspruch auf die Soforthilfe hat.

 

Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Eines ist aber klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energiekosten bewegen, leider nicht möglich sein. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht. Wir werden uns also daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben wird.

Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld - denn jede eingesparte Kilowattstunde schont auch den eigenen Geldbeutel.

Die Soforthilfe schafft einen Ausgleich für die gestiegenen Energierechnungen im Jahr 2022 und überbrückt die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr. Grob geschätzt werden die Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Soforthilfe in den Wintermonaten Dezember 2022, Januar 2023 und Februar 2023 zusammengenommen in etwa so stark entlastet, wie es mit der Gaspreisbremse dann ab März 2023 geschieht.

Diese Soforthilfe ist Bestandteil mehrerer Entlastungsmaßnahmen. So wurde bereits Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro ausgezahlt und die Mehrwertsteuer auf Gas von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende erhalten im Dezember ebenfalls ein Energiegeld in Höhe von 300 Euro.

Zudem plant die Bundesregierung nun weitere Entlastung über die sogenannte Gaspreisbremse: Der Preis für Haushaltskund*innen soll auf 12 ct/kWh für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt werden.

Diese Maßnahme kann seitens der Energieversorger aufgrund der aufwendigen technischen Umstellungen nicht kurzfristig umgesetzt werden. Es geht um ein komplexes System, in dem Millionen von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssen. Standardisierte Programme müssen bei hunderten Unternehmen komplett umprogrammiert werden. Dafür braucht es entsprechende Experten, die auch nur begrenzte Kapazitäten haben. Diese Umstellungen werden die Versorger vornehmen, benötigen für eine verlässliche Umsetzung allerdings Zeit bis März kommenden Jahres.

 

Warum sind die Gaspreise so stark gestiegen?

Die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas zahlen müssen, sind in den vergangenen Monaten extrem stark gestiegen. Zeitweise erreichten die Preise für die Beschaffung von Gas nie zuvor gekannte Höhen. So haben sich die Beschaffungskosten für Gas gegenüber Anfang 2021 verzwölffacht.

Bereits im vergangenen Jahr lagen die Preise an den Energie-Börsen auf einem hohen Niveau. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat den Druck weiter erhöht. Der Krieg führt nicht nur zu großen Unsicherheiten auf den Rohstoffmärkten. Die von Russland im Zuge des Krieges eingestellten Gaslieferungen verknappen das Gasangebot. Das führt zu stark steigenden Preisen beim Gaseinkauf.

Der ZVO Energie GmbH ist es in den letzten Jahren immer wieder gelungen, mit einer voraus-schauenden Beschaffungsstrategie Risiken zu minimieren. Erdgas wird von uns lange im Voraus beschafft. Dadurch wirken sich Turbulenzen an den Handelsbörsen nicht 1:1 auf Ihren Tarif aus, sondern werden über einen längeren Zeitraum „geglättet“. Dies führt einerseits dazu, dass wir fallende Preise nicht sofort weitergeben können, in der jetzigen Situation aber dämpft diese Strategie auch die stark gestiegenen Großhandelspreise. Die ZVO Energie GmbH kann die Preissteigerungen zwar nicht vollständig auffangen, aber der Preisanstieg fällt in unseren Tarifen deutlich geringer aus als die Preisspitzen an den Börsen.

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