Recyclinghof Neuratjensdorf: Keine Annahme von Rest- und Gewerbeabfällen

Aus technischen Gründen können zurzeit auf dem Recyclinghof Neuratjensdorf weder Rest- noch Gewerbeabfälle zur Verwertung angenommen werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Gartenwasserzähler Eichfrist prüfen

von Katharina Grimm

Die Gartensaison steht vor der Tür – höchste Zeit, den Gartenwasserzähler einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Wer Gießwasser für Beete, Rasen oder Sträucher nutzt, anstatt es in die Kanalisation zu leiten, kann Schmutzwassergebühren sparen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Gartenwasserzähler den technischen und rechtlichen Anforderungen entspricht – insbesondere der gültigen Eichfrist.

Kleiner Check und große Wirkung
Auch wenn Gartenwasserzähler als wartungsfrei gelten, lohnt sich ein kurzer Check zum Saisonstart: Ist der Zähler gut über den Winter gekommen? Funktioniert alles einwandfrei? Frost oder andere Witterungseinflüsse können Schäden verursachen, die auf den ersten Blick gar nicht auffallen. Ein schneller Blick gibt Sicherheit, damit der Zähler zuverlässig seinen Dienst tun kann.

Zusätzlich sollte die Eichfrist geprüft werden, denn diese beträgt bei mechanischen Wasserzählern sechs Jahre. Nach Ablauf der Frist verliert der Zähler seine Gültigkeit und die gemessenen Wassermengen können nicht mehr bei der Abrechnung berücksichtigt werden – selbst wenn der Zähler noch funktioniert. Ob die Eichfrist noch gültig ist, lässt sich ganz einfach herausfinden: Das Herstellungs- oder Eichjahr ist direkt auf dem Ziffernblatt des Zählers aufgedruckt, meist in der Nähe des CE-Zeichens. Wer zum Beispiel 2020 einen neuen Zähler installiert hat, sollte spätestens 2026 einen Austausch einplanen.

Wichtige Hinweise für Eigentümerinnen und Eigentümer
Während Hauptwasserzähler vom Versorgungsunternehmen regelmäßig ausgetauscht werden, liegt die Verantwortung für Gartenwasserzähler bei den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern oder den nutzenden Personen. Die Installation muss durch eine zertifizierte Fachfirma erfolgen und auch die Einhaltung der Eichfristen sowie der rechtzeitige Austausch oder die Neueichung liegen in der Verantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer.

Anmeldung beim ZVO erforderlich
Damit die gemessene Wassermenge bei der Abrechnung berücksichtigt werden kann, ist eine Anmeldung bei uns erforderlich. Das geht über unser Online-Formular.

Lohnt sich ein Gartenwasserzähler?
Ob sich ein Gartenwasserzähler rechnet, hängt vom Wasserverbrauch ab. Als Faustregel gilt: Ab etwa sieben bis zehn Kubikmeter Gartenwasserverbrauch im Jahr – das entspricht ungefähr 700 bis 1.000 Gießkannen – lohnt sich die Anschaffung.

Auf einen Blick:

  • Die Eichfrist bei Wasserzählern beträgt sechs Jahre – danach ist der Zähler auszutauschen.
  • Auch wartungsfreie Zähler sollten nach dem Winter auf Schäden überprüft werden.
  • Die Verantwortung für Installation, Anmeldung und Eichung liegt bei den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern.
  • Ohne gültige Eichung wird die gemessene Wassermenge nicht angerechnet.
  • Zur Berücksichtigung bei der Schmutzwasserabrechnung ist die Anmeldung beim ZVO bei Inbetriebnahme Voraussetzung.
  • Ein Gartenwasserzähler spart für die Gießwassermenge Schmutzwassergebühren.
  • Es wird eine jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit zwölf Euro in Rechnung gestellt.

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